Leider werden die Behandlungskosten einer Liposuction bisher nur in wenigen Fällen von der Krankenkasse übernommen.
Für jede Patientin erstellen wir, sobald alle Voraussetzungen für eine operative Versorgung erfüllt sind, hierzu zählt die konsequente Durchführung der komplexen konservativen Therapie, ein medizinisches Gutachten. Dieses kann bei der Krankenkasse eingereicht werden.
In einigen Fällen kann mit Hilfe der Gutachten der Plastischen Chirurgie und Zusatzgutachten bspw. eines Dermatologen, Gynäkologen oder Gefäßspezialisten eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erwirkt werden.
Wir arbeiten dabei in unserer Klinik ständig daran, durch die standardisierte Behandlung, eine vermehrte Kostenübernahme bei den Krankenkassen zu erreichen.
Sollte die Krankenkasse die Behandlungskosten nicht übernehmen, erstellen wir einen individuellen und transparenten Kostenvoranschlag nach GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte) für die Patientin.
Zurzeit läuft eine Erprobungsstudie zum Thema der operativen Lipödemversorgung.
Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat dazu eine deutliche Stellung bezogen und angekündigt, die Behandlung ab 2020 zur Kassenleistung machen zu wollen.
Jedoch sollen zunächst nur die Kosten für das Stadium III übernommen werden. Aus unserer Sicht ist eine operative Versorgung ab Stadium II dringend notwendig um Folgeschäden zu verhindern.
In manchen Fällen ist eine Liposuction schon im Stadium I indiziert.